Link auf Kinderporno-Seite kann Beihilfe zur Verbreitung sein!
Das Setzen eines gezielten Links auf eine Internetseite mit kinderpornografischem Inhalt kann als Beihilfe zur Verbreitung kinderpornografischer Schriften gelten. Das entschied das Landgericht Karlsruhe in einem kürzlich veröffentlichten Urteil. -Sehr erfreulich, dass sich nun niemand mehr rausreden kann, meine ich! Ein Schlag nach dem anderen gegen Kinderpornographie-Verharmloser! Auch die ätzenden ekelerregenden Angriffe auf die couragierte Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) wegen der von ihr geplanten Anti-Kinderporno-Sperren verstummen bald hoffentlich!! So langsam muss man sich wirklich fragen, welche Motive die angeblichen "Zensur-Gegner" (wie ja auch der gescheiterte SPD-Politiker Jörg Tauss einer war) haben! Denn dieselben "Warner vor Zensur" zensieren selber/ihrerseits! Und zwar ihre Kritiker (die Zensur zugunsten des Kinder- und Jugendschutzes befürworten)!