Sexualstrafrecht nicht verschärft!

Ein Skandal zeichnet sich ab! Allen möglichen Schrott boxt ‘man’ da durchs Parlament, ohne Aufschub und somit Verzug. Aber ausgerechnet beim Kinder- und Jugendschutz, beim Sexualstrafrecht Zeitschinderei, Zeitspiel -auf dem Rücken der Opfer von Sexualstraftätern. Ungeheuerlich! Nahm ich erst gestern die Regierung(schefin) noch in Schutz, so bin ich heute einfach nur entsetzt. Da hätte ein klares Machtwort gesprochen und durchgesetzt werden müssen! "(…) Die große Koalition will den umstrittenen Gesetzentwurf zum Sexualstrafrecht nachbessern. Wegen weiteren Beratungsbedarfs sei die für Donnerstag geplante dritte Lesung im Bundestag abgesetzt worden, hieß es aus Unionsfraktionskreisen." FDP und Grüne begrüßten die Verschiebung des Gesetzes, mit dem der Prostitution bei Jugendlichen entgegen gewirkt werden soll. Ja, ist denn das zu fassen? Sind denn nun die Gelben & Grünen an der Regierung oder die Schwarzen (zusammen mit den Roten, aber egal)? Dafür habe ich UNION gewählt: auf dass das Strafrecht gegen Sextäter verschärft wird! Nach bisher geltendem Recht werden Erwachsene nur dann bestraft, wenn sie gegen Entgelt Sex mit unter 16-Jährigen haben. Die Altersgrenze der Opfer soll nun gemäß einer EU-Vorgabe auf 18 Jahre angehoben werden, um auch die 16- und 17-Jährigen besser vor dem Abgleiten in die Prostitution zu schützen. Denn ansonsten boomen Babystrich und Teeniephilie bzw. Teeny-Pornographie weiter! :( Diesen Donnerstag (übermorgen) hätte ein Zeichen gesetzt werden können. Daraus wird nun (noch?) nichts. Der "Petting-Paragraph" bzw. -Paragraf ist aber angebracht! Weitere Blog-Berichte zu dem Thema hier, hier, hier, hier , hier, hier, hier, hier und hier.

4 Antworten to “Sexualstrafrecht nicht verschärft!” »»

  1. Kommentar by Donald | 12/12/07 at 15:10

    In dem Bedürfnis, gegen Missstände anzukämpfen, sollte man sich allerdings nicht nur bemühen, irgendetwas zu tun, sondern möglichst auch, etwas Sinnvolles und Angemessenes zu tun. Außerdem sollten die gesetzgeberische Maßnahmen auf das notwendige Maß beschränkt werden und die Rechte und Freiheiten der Bürger nicht ohne Not oder über das erforderliche Maß hinaus beschränkt werden.

    Der vorliegende Gesetzentwurf erfüllt keine dieser Anforderungen, er schränkt ohne Begründung selbstbestimmtes schadloses Handeln u.a. von Jugendlichen ein, für den Kinderschutz ist er nach meiner Meinung sogar höchst kontraproduktiv. Dass man “ein Zeichen hätte setzen können”, ist eine schlechte Entschuldigung dafür. Ein “Zeichen” hilft keinem Opfer eines Gewaltverbrechens, wohl aber ein zweckmäßiges Rechtssystem. Die Verwässerung von Straftatbeständen auf nicht strafwürdiges Verhalten ist nicht zweckmäßig.

    Schreib doch mal, warum die Gesetzesänderung nach deiner Meinung erforderlich ist. Wo kommen Menschen nach dem jetztigen Recht zu schaden und wären nach dem geplanten davor bewahrt?

    Gruß
    Donald

  2. Kommentar by Plissee | 12/14/07 at 11:15

    Ich finde es erschreckend, dass so ein Land wie Deutschland einfach nichts richtig machen kann. Zurzeit werden für jeden Sinnlosen … Entwürfe heraus gebracht und die wichtigen Themen bleiben auf der Strecke liegen. Wo soll das noch hinführen???

  3. Kommentar by Hubert G. | 12/18/07 at 17:03

    Hallo,

    ich finde, wenn ein 30jähriger mit einer 16jährigen schläft, und sich beide in dem Moment lieben und es auch beide wollen, ist doch nichts dabei. Das ist dann einfach praktizierte Nächstenliebe, das Christentum in seiner höchsten Vollendung.

    Gruß aus dem Schwabenlande

    Hubert G.

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  1. […] Dezember 11, 2007 um 8:37 nachmittags · Gespeichert unter Uncategorized Es gibt zwar immer noch verklemmte prüde Milchbubis, die für das Gesetz sind, aber die allermeisten bloggen conträr. […]


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