Skandal! Kinderschaender nach BGH-Urteil wieder frei!

Presseschau zum Skandal-Urteil zugunsten eines verurteilten Kinderschänders (die Justiz muss aufpassen, dass man das Vertrauen in sie nicht endgültig verliert! Unter diesen Umständen wird der berechtigte Ruf nach härteren Gesetzesverschärfungen -bis hin zur Wieder-Einführung der ‘Todesstrafe für Pädophile- wieder lauter! Bei nonkonformist heisst es völlig zurecht: "Darum fragen wir uns: Müssen erst wieder ein Paar Kinder in brutalen Sexorgien sterben, bevor sie dem BGH so schützenswert sind, dass er einer nachträglichen Sicherungsverwahrung für Kinderschänder, auch ohne neue Gründe nach dem Urteil zustimmt?"):

tagesschau.de ff. (Der verurteilte Sexualstraftäter Siegmar F. ist aus dem Gefängnis entlassen worden. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig hatte am Dienstag ein Urteil des Landgerichts Dresden aufgehoben, das für den wegen Kindesmissbrauchs verurteilten 49-Jährigen eine nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet hatte. … Während der Haft hatte F. eine Sozialtherapie abgebrochen.  … Die Bundestagsfraktion der Union forderte eine Verschärfung der geltenden Vorschriften zur Sicherungsverwahrung. …)

faz.net ff. (BGH-Urteil – Schlechte Prognose für einen Kinderschänder … Der wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern verurteilte Mann gilt noch immer als höchst gefährlich. … Seine fortdauernde Gefährlichkeit ergebe sich aus seiner narzisstischen Persönlichkeit und seiner dissozialen Einstellung. Er leugne seine pädophile Neigung, habe während seiner Haft eine Therapie boykottiert und die Gespräche mit Psychologen "zur vielfältigen Legendenbildung" genutzt. … Er sei berechnend, habe kein Einfühlungsvermögen und ergebe sich widerstandslos seinen sexuellen Neigungen. … Der Mann hatte in der Tschechischen Republik Kinder zwischen sieben und 14 Jahren sexuell missbraucht und seine Taten zumeist in einem Wohnmobil gefilmt … Angesichts der Rückfallzahlen sollten bestimmte Gruppen von Sexualstraftätern nach ihrer Haftentlassung einer zunächst unbefristeten Betreuung als auch Überwachung unterliegen", meint Justizministeriumssprecher Marx und verweist auf das Leipziger des mutmaßlichen Mörders des kleinen Mitja, der seine fünf Jahre Führungsaufsicht abgesessen habe, bevor er Anfang 2007 wieder zuschlug. ..)

yahoo.de ff. (Ein als gefährlich geltender Kinderschänder ist nach Ablehnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung durch den Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig auf freiem Fuß. … Der Mann war 1999 wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tschechien verurteilt worden und hatte eine achtjährige Gefängnisstrafe verbüßt. Im April 2007 hatte das Landgericht Dresden – erstmals in Sachsen – die nachträgliche Sicherungsverwahrung für ihn angeordnet. Der BGH hob das Urteil auf und verwies die Sache zurück. Eine andere Kammer ordnete erneut die nachträgliche Sicherungsverwahrung für den Mann an, die der BGH nun endgültig aufhob. … Die Staatsanwaltschaft warf ihm damals vor, er habe im Gefängnis angekündigt, «so etwas» wieder zu machen … Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) forderte unterdessen, Sicherheitslücken bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung zu schließen. …)

welt.de ff. (Verfahrensfehler – Gefährlicher Kinderschänder aus Haft entlassen – Wegen eines Verfahrensfehlers ist ein als weiterhin gefährlich geltender Kinderschänder in Sachsen aus der Haft entlassen worden. Gestern hatte der Bundesgerichtshof erneut seine nachträgliche Sicherungsverwahrung abgelehnt. … Allerdings greift Überwachungs- und Informationssystem für besonders rückfallgefährdete Sexualstraftäter ISIS, das derzeit in Sachsen aufgebaut werde, in diesem Fall noch nicht, erläuterte die Sprecherin. „Sollte der Aufbau abgeschlossen sein, wird der Mann aber aufgenommen.“  … Er war zwischen 1995 und 1998 regelmäßig nach Tschechien gereist, um Kinder sexuell zu missbrauchen und dies zu filmen. Sein jüngstes Opfer war sieben Jahre alt.  …)

spiegel.de ff.(Verschärfte Überwachung für freigelassenen Kinderschänder … Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) forderte unterdessen, Sicherheitslücken bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung zu schließen. Dies gelte für gefährliche Ersttäter, "gegen die bei ihrer Verurteilung nach dem Gesetz keine Sicherungsverwahrung verhängt werden kann, die aber bei ihrer Entlassung weiterhin gefährlich sind". Für den Dresdner Fall treffe das aber nicht zu, weil die Anordnung der Sicherungsverwahrung bereits 1999 möglich gewesen wäre, damals aber "zu Unrecht unterblieben ist".)

sz-online.de ff. (Kinderschänder darf nicht in die Nähe von Schulen – Die sächsischen Behörden wollen den trotz Rückfallgefahr freigelassenen Kinderschänder so eng überwachen wie keinen Straftäter vor ihm. … Der Mann war 1999 wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tschechien verurteilt worden. Ein Gutachter hatte ihm eine gefestigte Pädophilie bescheinigt und im Zusammenhang mit einer schweren Persönlichkeitsstörung eine ungünstige Prognose gestellt.)

n-tv.de ff. (Kinderschänder wieder frei – Union will harte Sicherungshaft … In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jürgen Gehb: "Die Vorschriften zur Sicherungsverwahrung müssen dringend nachgebessert werden, um einen lückenlosen Schutz der Bevölkerung vor hochgefährlichen Straftätern zu garantieren." Es dürfe nicht sein, dass "tickende Zeitbomben" in Freiheit kämen, weil der Gesetzgeber den Praktikern teilweise missglückte Vorschriften an die Hand gegeben habe. Gehb forderte, "die bisherige Flickschusterei am Gesetz jetzt durch eine Lösung aus einem Guss zu ersetzen" …)

4 Antworten to “Skandal! Kinderschaender nach BGH-Urteil wieder frei!”

  1. Kommentar by Zacapa | 07/29/08 at 11:54

    Skandal? Ganz sicher! Aber man macht es sich wohl etwas zu einfach, wenn man jetzt nur auf die Richter des BGH eindrischt. Es ist schließlich nicht Aufgabe des Gerichtes zu entscheiden was “gut und sinnvoll” ist, sondern durch seine Rechtsprechung die Rechtseinheit zu wahren. Was nicht im Gesetz steht, kann der BGH auch nicht abbilden.

    Insofern muss diese Entscheidung ein gewaltiger Anschub sein, die gesetzliche Grundlage entsprechend zu ändern, damit so etwas nicht mehr passieren kann. Dikussionswürdig ist sicher auch, welche Fehler bei der ursprünglichen Verhandlung der Tat gemacht wurden, da hätte die jetzt eingetretene Situation ja auch schon verhindert werden können.

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  1. [...] http://www.magnusbeckerblog.de ff. (… Skandal-Urteil zugunsten eines verurteilten Kinderschänders (die Justiz muss aufpassen, dass man das Vertrauen in sie nicht endgültig verliert! Unter diesen Umständen wird der berechtigte Ruf nach härteren Gesetzesverschärfungen -bis hin zur Wieder-Einführung der ‘Todesstrafe für Pädophile- wieder lauter! …) [...]

  2. [...] ff. (Kinderschänder aus Günthersdorf angeklagt – Sohn missbraucht und Fotos ins Internet gestellt – Hinweis [...]

  3. [...] ff. (Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil des Landgerichts Leipzig auf Sicherungsverwahrung eines Sexualstraftäters [...]


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